Relevante Berufsgruppen
Berufsgruppen, die für Behandlung/Therapie zur Verfügung stehen:
- Psychiaterinnen/Psychiater haben eine Facharztausbildung in Psychiatrie absolviert. Sie sind befugt, Medikamente zu verschreiben (Psychopharmaka). Sie wenden bei entsprechender Zusatz-Ausbildung auch andere Formen der Therapie an (z.B. Gesprächstherapie). Seit der Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) sind für das Fach „Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin“ bereits große Teile an psychotherapeutischer Ausbildung vorgesehen.
- Psychotherapeutinnen/-therapeuten haben eine Ausbildung gemäß österreichischem Psychotherapie-Gesetz absolviert. Die verschiedenen Psychotherapie-Richtungen zeichnen sich durch unterschiedliche Schwerpunkte und Methoden aus. Psychotherapeutinnen/-therapeuten dürfen keine Medikamente verschreiben.
- (Klinische) Psychologinnen/Psychologen haben das Studium der Psychologie abgeschlossen. Klinische Psychologinnen/Psychologen bieten psychologische Beratung und Behandlung sowie Diagnostik an. Auch sie dürfen keine Medikamente verschreiben.
Weitere relevante Berufsgruppen:
- Psychiatrie Koordinator: von der Landesregierung bestellte Person, die für die Planung, Steuerung und Koordination der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung und Leistungen eines Bundeslandes verantwortlich ist.
- Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen: Diplomierte Kranken-pfleger*innen mit Spezialisierung auf psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, vorrangig zur Pflege und Betreuung von Menschen mit psychischen und neurologischen Erkrankungen.
- Ex-In (Experienced Involvement) Genesungsbegleiter*innen: Menschen, die selbst psychische Krisen durchlebt und ein seit 2005 europaweit anerkanntes Ausbildungs-programm absolviert haben.
Sie nutzen ihre persönlichen Erfahrungen, um andere Menschen in ähnlichen Situationen zu verstehen, zu unterstützen und durch Krisen hindurch zu begleiten. Einsatzbereiche für Ex-In-Genesungsbegleiter*innen sind psychiatrische Kliniken, psychosoziale Dienste, Dienstleister für psychisch erkrankte Menschen (z.B. Verein LOK, Leben ohne Krankenhaus), etc. - Sozialarbeiter*innen haben ein Studium absolviert (z.B. FH Sozialarbeit, Soziale Arbeit), das neben den Methoden der Sozialen Arbeit auch die Bereiche Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Medizin, Wirtschaft, Recht und Politik umfasst. Sozialarbeiter*innen unterstützen und beraten Personen, Familien, oder Gruppen bei schwierigen Lebenssituationen (Krisensituationen) und leisten Hilfestellung bei der Bewältigung von sozialen Problemen (kümmern sich z.B. darum, dass benötige Hilfe an der richtigen Stelle gefunden wird).
- Psychiatrische Patientenanwältinnen/-anwälte sind spezifisch ausgebildete Juristen. Sie informieren, beraten und vertreten kostenlos Patient*innen, die gegen ihren Willen in psychiatrischen Krankenhäusern aufgenommen wurden, gegenüber der Einrichtung sowie im gerichtlichen Überprüfungsverfahren und unterstützen Patient*innen bei Problemen im Zusammenhang mit der Unterbringung. Basis ihrer Arbeit ist das „Unterbringungsgesetz“. Auch Angehörige können sich an sie wenden.
- Erwachsenenvertreter ist der Vertreter von unterstützungsbedürftigen volljährigen Personen entsprechend dem am 1. Juli 2018 in Kraft getretenen „Erwachsenenschutzgesetz“. Es gibt vier Säulen der Erwachsenen-Vertretung:
— wie bisher die „Vorsorgevollmacht“ (vertragliche Erwachsenenvertretung)
— neu: „gewählte Erwachsenenvertretung“ (Vereinbarung zw. vertretener Person u. Vertreter)
— „gesetzliche Erwachsenenvertretung“ – wie bisher Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
— und die „gerichtliche Erwachsenenvertretung“ (bisher Sachwalterschaft).
Die Erwachsenenvertretung kann Angelegenheiten der Personensorge, Vermögens-angelegenheiten und rechtlichen Angelegenheiten umfassen. - Forensisch-Psychiatrische Gutachter: Psychiatrische Fachärztinnen/Fachärzte, die als gerichtlich zertifizierte Sachverständige tätig sind. Ihre Aufgaben: Beurteilung der Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit), Erstellung von Gutachten im Hinblick auf die Unterbringung im sogenannten „Maßnahmenvollzug“, Risikoprognose zur Einschätzung einer Rückfallwahrscheinlichkeit in bestimmte Delikte für den Fall von Vollzugslockerungen oder einer bedingten Entlassung.